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Fischer V-V SERVICE GmbH

Continentale CEZE
Zahnzusatzversicherung

  • Spitzen-Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Keine Wartezeit
  • Beitrag im Alter stabil
  • Sehr einfacher Antragsprozess
5 von 5 Sterne bei 71 Bewertungen auf Google (Moers+Straelen)
Strahlende Kundin – Continentale CEZE
Handelsblatt Siegel CEZE
Stiftung Warentest / Finanztest 07/2025 – CEZE

Zahnersatz/Implantate (100 Prozent, inkl. GKV-Vorleistung)

  • Regelversorgung
  • Privatzahnärztliche Versorgung
  • Funktionsdiagnostik
  • Implantate ohne tarifliche Begrenzung je Kiefer
  • Augmentation (Knochenaufbau für Implantate)
  • Leistung ohne GKV-Vorleistung (z. B. bei Ärzten ohne Kassenzulassung): 70 Prozent der erstattungsfähigen Kosten

Zahnbehandlung und Zahnerhalt (100 Prozent, inkl. GKV-Vorleistung)

  • Plastische Füllungen
  • Wurzelbehandlung
  • Parodontosebehandlung
  • Aufbissbehelfe und Schienen

Zahnprophylaxe (100 Prozent, maximal 250 Euro je Kalenderjahr)

  • Professionelle Zahnreinigung
  • Fissurenversiegelung
  • Zahnaufhellende Maßnahmen (zum Beispiel Bleaching)

Schmerzlinderung (100 Prozent, maximal 250 Euro je Kalenderjahr)

  • Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf)
  • Vollnarkose
  • Lachgas-Sedierung
  • Akupunktur und Hypnose

Beitragsrechner

StartZahn · KomfortVorsorge CEZK · ProfiVorsorge CEZP · ExklusivTarif CEZE

StartZahn

Ab   €

KomfortVorsorge CEZK

Ab   €

ProfiVorsorge CEZP

Ab   €

ExklusivTarif CEZE

Ab   €

Die CEZE Zahnzusatzversicherung im Vergleich

Komfort-Tarif CEZK

Komfortabler Schutz

  • 75 % für Zahnersatz

Profi-Tarif CEZP

Professioneller Schutz

  • 80 – 90 % für Zahnersatz
  • 100 % für bestimmte Zahnbehandlungen
  • 100 % für Prophylaxe bis 80 €

Exklusiv-Tarif CEZE

Bester Schutz

  • 100 % für Zahnersatz
  • 100 % für bestimmte Zahnbehandlungen und Zahnerhalt
  • 100 % für Prophylaxe und Schmerzausschaltung bis je 250 €

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gern ausführlich und völlig unverbindlich zu Ihrem Anliegen.

100% Schutz mit der CEZE Zahnzusatzversicherung

Die private Krankenversicherung ist ein fester Bestandteil der Continentale – und genauso unverzichtbar ist die Zahnzusatzversicherung in unserem Produktportfolio. Denn die Gesundheit Ihrer Zähne ist entscheidend für Ihr Wohlbefinden und Ihre Lebensqualität. Wer jedoch ausschließlich gesetzlich versichert ist, muss für gesunde und schöne Zähne oftmals tief in die eigene Tasche greifen.

Die Realität: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt im Durchschnitt nur rund 38 % bis 60 % der Kosten in Form eines Festzuschusses zur Regelversorgung. Alles darüber hinaus bleibt Ihre Eigenbeteiligung – und die kann schnell mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro betragen.

Mit der Zahnzusatzversicherung Continentale CEZE geht es deutlich besser: Sie reduziert nicht nur Ihre Eigenkosten bei Zahnersatz, Zahnbehandlungen und professionellen Zahnreinigungen, sondern kann diese im besten Fall sogar komplett übernehmen. Damit ist der Continentale CEZE der ideale Tarif, um Ihre Zahngesundheit langfristig abzusichern und gleichzeitig Ihr Budget zu schonen.

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Ihre Vorteile auf einen Blick

🏅

Top Marktposition: Spitzen Preis-Leistungs-Verhältnis auch im Vergleich mit Tarifen nach Art der Schaden.

😃

KFO-Leistung für Kinder möglich: Kombination mit Tarif Junior-Police CEJ.

📄

Schlanker Antragsprozess: Bei Tarif CEZP und CEZE nur drei Gesundheitsfragen für Erwachsene, zwei für Kinder im Zahnzusatzantrag.

Zahnimplantat mit Schraube im Kiefer
  • Kosten für Implantat2.300,00 €
  • Anteil GKV400,00 €
  • Erstattung CEZE1.900,00 €
  • Ihre Kosten0,00 €
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Keramikinlay – Einlagefüllung im Backenzahn
  • Kosten für Keramikinlay800,00 €
  • Anteil GKV50,00 €
  • Erstattung CEZE750,00 €
  • Ihre Kosten0,00 €
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Vollkeramikkrone wird aufgesetzt
  • Kosten für Vollkeramikkrone800,00 €
  • Anteil GKV200,00 €
  • Erstattung CEZE600,00 €
  • Ihre Kosten0,00 €
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Kariesbehandlung – Zahn mit kariöser Stelle wird gereinigt
  • Kosten für Kunststoff-Füllung150,00 €
  • Anteil GKV50,00 €
  • Erstattung CEZE100,00 €
  • Ihre Kosten0,00 €
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Wurzelbehandlung – Endo-Feile im Wurzelkanal
  • Kosten für Wurzelbehandlung1.000,00 €
  • Anteil GKV0,00 €
  • Erstattung CEZE1.000,00 €
  • Ihre Kosten0,00 €
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Professionelle Zahnreinigung – Ultraschall entfernt Zahnstein
  • Kosten für Zahnreinigung100,00 €
  • Anteil GKV0,00 €
  • Erstattung CEZE100,00 €
  • Ihre Kosten0,00 €
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Bestnoten für die Continentale Zahnzusatzversicherung CEZE

Die Continentale Zahnzusatzversicherung CEZE zählt zu den bestbewerteten Zahnzusatzversicherungen in Deutschland. Unabhängige Experten wie die Stiftung Warentest und das Handelsblatt haben den Tarif mehrfach mit Höchstnoten ausgezeichnet. Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse profitieren von einer umfassenden Absicherung für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxe – und das sogar ohne Wartezeit. Damit bietet der Tarif CEZE optimalen Schutz für alle, die ihre Zahngesundheit langfristig absichern und gleichzeitig Kostenrisiken vermeiden möchten.

Besonders überzeugen konnte der Tarif CEZE durch seine hohe Leistungsquote von 100 % bei Zahnersatz sowie die umfangreiche Übernahme moderner Behandlungsmethoden. In der Finanztest-Ausgabe 06/2022 erhielt er die Bestnote 0,5 („sehr gut“). Auch beim Handelsblatt-Rating 2022 erreichte der CEZE mit 100 von 100 Punkten die Höchstbewertung. Diese wiederholten Top-Ergebnisse bestätigen die ausgezeichnete Qualität und das hervorragende Preis-Leistungs-Verhältnis der Continentale Zahnzusatzversicherung.

Offizielle Auszeichnungen

  • „Sehr gut“ für CEZE
    Stiftung Warentest Finanztest 08/24
  • „Sehr gut“ für CEZE
    Stiftung Warentest Finanztest 06/22
  • „Sehr gut“ für CEZE
    Stiftung Warentest Finanztest 10/21
  • „100 Punkte“ für CEZE
    Handelsblatt 05/24
  • „100 Punkte“ für CEZE
    Handelsblatt 05/23
  • „100 Punkte“ für CEZE
    Handelsblatt 05/22

Frühzeitig absichern mit der Continentale Junior-Police CEJ

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder lohnt sich besonders früh: Je jünger die versicherte Person, desto günstiger sind die monatlichen Beiträge. Im Tarif CEZE ist der Nachwuchs bereits ab 1,58 Euro monatlich abgesichert. Dieser Tarif beinhaltet unter anderem die wichtige Fissurenversiegelung, die vor Karies schützt.

Da fast jedes zweite Kind schiefe Zähne hat, ist eine rechtzeitige Absicherung entscheidend. Kieferorthopädische Behandlungen wie Zahnspangen können ohne Zusatzversicherung schnell hohe Eigenanteile verursachen. Mit der Continentale Junior-Police CEJ schützen Sie Ihr Kind zuverlässig und übernehmen die Kosten für medizinisch notwendige kieferorthopädische Maßnahmen.

Eintrittsalter CEZE CEJ Summe
0 – 15 1,58 € 10,85 € 12,43 €
16 – 18 4,91 € 10,85 € 15,75 €

Der Continentale CEZE Tarif bleibt auch im Alter bezahlbar

Mit der Zahnzusatzversicherung CEZE hat die Continentale im Jahr 2021 ihr Tarifangebot strategisch erweitert. Während die bewährten Tarife CEZK und CEZP bereits umfassende Lösungen im mittleren und gehobenen Leistungssegment darstellen, bietet der CEZE-Tarif als Premium-Variante die perfekte Ergänzung für Kunden, die einen Hochleistungstarif mit maximalem Schutz suchen.

Alle drei Tarife sind nach Art der Leben kalkuliert. Das bedeutet für Versicherte: Die Beiträge steigen nicht automatisch mit zunehmendem Alter, wie es bei vielen anderen Anbietern üblich ist. Stattdessen werden durch jeden monatlichen Beitrag Rückstellungen gebildet, die eine stabile und bezahlbare Beitragsentwicklung im Alter sichern. Damit nimmt der Continentale CEZE eine Spitzenposition im deutschen Markt ein – auch im direkten Vergleich zu Zahnzusatzversicherungen anderer Gesellschaften, die nach Art der Schaden kalkuliert sind und deren Beiträge im Laufe der Jahre deutlich steigen.

Der Continentale CEZE ist nahezu einzigartig am Markt
Keine altersbedingten Beitragssprünge im Tarif CEZE der Continentale Zahnzusatzversicherung

Die Zahnzusatzversicherung CEZE der Continentale gehört zu den wenigen Tarifen, die nach Art der Leben kalkuliert sind. Das bedeutet: Mit jedem Beitrag werden Alterungsrückstellungen gebildet, sodass die Beiträge auch im höheren Alter stabil und bezahlbar bleiben. Im Gegensatz dazu arbeiten viele Mitbewerber mit Tarifen nach „Art der Schaden“, bei denen die anfänglich günstigen Beiträge im Laufe der Jahre stark ansteigen können. Der Continentale CEZE überzeugt daher durch langfristige Beitragsstabilität und nimmt in unabhängigen Marktvergleichen für Zahnzusatzversicherungen regelmäßig eine Spitzenposition ein.

Weitere Vorteile mit dem CEZE Tarif der Continentale

100 % Leistungen – ohne Wartezeit

Mit dem Continentale CEZE sichern Sie sich Zahnzusatz-Leistungen ohne Wartezeit. In Kombination mit der gesetzlichen Vorleistung werden Kosten für Regelversorgung und privatzahnärztliche Behandlung bis zum Höchstsatz zu 100 % erstattet. Abgedeckt sind Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate), Zahnbehandlungen sowie Prophylaxe wie die professionelle Zahnreinigung. Auch ästhetische und alternative Maßnahmen zur Schmerzlinderung können – je nach Indikation – mitversichert sein. Kurz: sofortiger Versicherungsschutz mit umfassender Absicherung für Ihre Zahngesundheit.

Leistungsstaffel mit Vorversicherung reduzierbar

Die Leistungsstaffel des CEZE lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen durch eine bestehende Vorversicherung verkürzen – ein echtes Alleinstellungsmerkmal im Markt. Besteht bereits ein Schutz bei einem anderen Versicherer, kann die Staffel für Zahnersatz von vier auf zwei Jahre reduziert werden. Bei Unfällen entfällt die Staffelung – wie in allen Tarifen der Continentale Zahnzusatzversicherungkomplett. Das bedeutet für Sie: schneller volle Erstattung und mehr Planungssicherheit.

Wechseln Sie mit Ihren Continentale Verträgen zu uns

Viele Kunden kennen das Problem: Der bisherige Ansprechpartner bei der Continentale Versicherung geht in den wohlverdienten Ruhestand oder beendet seine Tätigkeit ganz. Vielleicht passt die Chemie mit dem aktuellen Berater nicht oder dieser wechselt regelmäßig die Gesellschaft. Sie wünschen sich eine zuverlässige und konstante Betreuung Ihrer Continentale Verträge – übersichtlich und aus einer Hand?

Genau hier setzen wir an: Wir behalten Ihre bestehenden Versicherungsverträge bei der Continentale jederzeit im Blick. Ob Vertragsänderungen, der Abschluss neuer Policen oder die Schadenmeldung – wir kümmern uns zuverlässig darum. Auch bei Fragen zu Leistungsabrechnungen Ihrer Zahnzusatzversicherung stehen wir Ihnen als persönlicher Ansprechpartner zur Seite. So profitieren Sie von einer zentralen Betreuung und haben immer einen kompetenten Partner an Ihrer Seite.

Bei uns sind Sie in guten Händen!

Ein fester Ansprechpartner für alle Continentale Verträge

Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der sich zuverlässig um alle Ihre Versicherungsverträge bei der Continentale kümmert. Wir behalten Ihre Policen jederzeit im Blick und übernehmen die laufende Vertragsbetreuung.

Ob Adressänderung, die Aufnahme Ihres Partners in einen bestehenden Vertrag oder andere Anpassungen – Sie können uns diese Änderungen ganz bequem per Telefon oder E-Mail mitteilen. Wir erledigen die vollständige Bearbeitung für Sie und hinterlegen alle Informationen direkt in Ihren Verträgen.

So genießen Sie eine unkomplizierte und persönliche Betreuung, ohne dass Sie sich selbst um Formalitäten kümmern müssen.

Die Vertragsanalyse – Wir optimieren Ihre bestehenden Continentale Verträge

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich bestehende Continentale Verträge oft deutlich optimieren lassen. Zum einen können wir Ihre Policen auf die aktuellen Bedingungen umstellen, um dadurch erweiterte Leistungen zu sichern. Zum anderen besteht häufig die Möglichkeit, trotz Leistungsverbesserungen den monatlichen Beitrag zu senken. So profitieren Sie von einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis bei Ihrer Continentale Versicherung.

Bedarfsgerechte Beratung

Unsere Beratung ist transparent, ehrlich, fair und menschlich. Wir verzichten bewusst auf aufdringliche Verkaufsgespräche und konzentrieren uns ausschließlich auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Ob es um Zahnzusatzversicherung, private Vorsorge oder weitere Absicherungen geht – Sie erhalten von uns eine persönliche Beratung, die wirklich zu Ihnen passt. Machen Sie sich gerne Ihr eigenes Bild von unserer Arbeitsweise.

Selbstverständlich kostenlos

Für die Betreuung Ihrer Continentale Versicherungsverträge entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Unsere Serviceleistungen sind bereits vollständig im Versicherungsbeitrag enthalten. Wenn Sie wünschen, dass wir Ihre Verträge übernehmen, genügt eine kurze Mitteilung mit Versicherungsnummer, Kontaktdaten und Unterschrift. Wir kümmern uns um die reibungslose Abwicklung – schnell, unkompliziert und zuverlässig.

Alle Highlights der Continentale CEZE auf einen Blick

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FAQ zur Continentale CEZE Zahnzusatzversicherung

Ja – Sie können Ihre Continentale Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen. (Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen: Der Höchstbetrag pa. für diese Aufwendungen beträgt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer 1.900 € und für Selbstständige 2.800 €.)

Am einfachsten reichen Sie uns Ihre Rechnung über die Continentale App ein, welche Sie im App Store erhalten. Gerne aber können Sie diese auch direkt bei uns einreichen.

Ja – Ihre Kündigungsfrist im Continentale CEZE beträgt einen Monat zum Versicherungsjahresende nach Ablauf der 2 Jahre Vertragslaufzeit, welche mindestens vorgegeben ist .

Ja – die Mindestvertragsdauer des Continentale CEZE beträgt zwei Jahre.

Wenn Sie Ihren Antrag auf den Continentale CEZE stellen, ist es wichtig, dass Sie die Gesundheitsfragen aufmerksam lesen, fehlerfrei und ehrlich beantworten. Jetzt ist es von Bedeutung, dass Ihre Zähne gesund sind. Wenn allerdings schon eine zahnärztliche Behandlung notwendig oder angeraten ist, müssen wir diese entsprechend prüfen. Hierbei kommt es dann zu Einschränkungen bis hin zu einem Ausschluss. Zu einem Mehrbeitrag wird es nicht kommen !

Wir empfehlen daher dringlich die Zahnzusatzversicherung CEZE abzuschließen, solange Sie noch keine fehlenden Zähne haben oder sonstige Behandlungen angeraten sind. So kommen Sie rechtzeitig in den umfassenden Genuß des Continentale CEZE und schützen sich vor hohen Kosten im zunehmenden Alter.

Die Continentale CEZE Zahnzusatzversicherung bieten wir an, …

– ab Geburt bis zu einem Alter von 68 Jahren

– wenn Sie gesetzlich versichert sind und noch keine anderweitige Zahnzusatzversicherung haben

– wenn Sie nicht mehr als 4 Zähne fehlen oder keine bzw. nicht mehr als 8 Zähne ersetzt wurden Dies gilt natürlich nicht für Milch- und/oder Weisheitszähne

Das Kürzel GOÄ steht für die Gebührenordnung für Ärzte. Sie gibt die Höchstsätze vor, welche Zahnärzte auf Basis ihrer medizinischen Tätigkeit mit gesetzlich versicherten oder Zusatzversicherten sowie Privat versicherten abrechnen können.

Das Kürzel GOZ bedeutet Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie regelt ganz genau die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen. Über die Gebührenordnung für Zahnärzte werden die Zahnleistungen abgerechnet, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können, da diese nur bis zur Grenze abrechnet.

GKV Versicherte bekommen von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatzmaßnahmen nur einen sogenannten „Festzuschuss“ von 60, 70 oder 75 % (je nach Pflege ihres vorhandenen Bonusheftes, welches als Nachweis für Ihre Zahnarztbesuche dient) allerdings nur der sogenannten Regelversorgung. Eine Regelversorgung bedeutet nur eine Grundversorgung, also die absolut einfachste und günstigste Zahnversorgung Ihrer Zähne. Weitere Kosten für eine hochwertige Zahnbehandlung müssen Sie dann leider selbst bezahlen. Diese Mehrkosten können um ein Vielfaches ansteigen. Der Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bleibt allerdings gleich.

Hier zum besseren Verständnis ein Beispiel: Die Aufwendung für eine benötigte Brücke aus Nicht-Edelmetall, für einen fehlenden Zahn, liegt bei der Regelversorgung bei ca. 700 €. Der Festzuschuss Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung für diesen Zahnersatzmaß0nahme beträgt 450 € . Für die restlichen Kosten müssen Sie selbst aufkommen. Da Sie aber wahrscheinlich hochwertigen Zahnersatz wünschen bzw. benötigen, zum Beispiel eine Keramik-Brücke oder vielleicht sogar ein Implantat, müssen Sie für Ihren Eigenanteil deutlich tiefer in die Tasche greifen. Denn der Festzuschuss bleibt derselbe, die Kosten insgesamt können hingegen sehr schnell auf ca. 2000 € oder 3.500 € steigen.

Zahnarzthonorare werden nach den jeweils amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen erstattet.

Zahnarzthonorare werden nach den jeweils amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen erstattet.

Ja, die Kosten für besondere schmerz- und angstlindernde Maßnahmen werden mit 100 % bis zu insgesamt 250 Euro je Kalenderjahr und versicherte Person im Rahmen einer Behandlung einer versicherten Leistung erstattet.

Als Maßnahmen zur Schmerzausschaltung gelten Analgo-Sedierung, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Akupunktur und Hypnose.

Die nachgewiesenen Kosten für Zahnprophylaxe, Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und zahnaufhellende Maßnahmen (z. B. Bleaching) werden zu 100 % bis zu 250 Euro je Kalenderjahr und versicherter Person erstattet.

Leistungen der GKV bzw. anderer ggf. vorleistungspflichtige Erstattungsverpflichteter sind vorrangig in Anspruch zu neh- men und werden von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.

Erstattet werden insgesamt 100 % der Kosten für

  • Plastische Füllungen (Kunststoff-, Komposit- und dentin-adhäsive Füllungen),
  • Wurzelbehandlungen,
  • Parodontosebehandlungen (Behandlungen von Parodontitis) sowie
  • Aufbissbehelfe und Schienen (z. Knirscherschienen).

Leistungen der GKV bzw. anderer ggf. vorleistungspflichtige Erstattungsverpflichteter sind vorrangig in Anspruch zu neh- men und werden von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.

Ja, sofern nachweislich seit mindestens drei vollen Kalenderjahren ununterbrochen eine private Zahnzusatzversicherung mit einem tariflichen Erstattungsprozentsatz von mindestens 80 % für privatzahnärztlichen Zahnersatz bei einem anderen Versicherer bestand. Die Erstattungsbeträge werden dann nur in den ersten zwei Jahren auf folgende maximale Erstat- tungsbeträge begrenzt:

  • in dem ersten Kalenderjahr bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 1.500 Euro
  • in den ersten beiden Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 3.000 Euro

Die maximalen Erstattungsbeträge gelten nicht für Leistungen aufgrund von Unfällen, die sich nachweislich nach Versiche- rungsbeginn ereignet haben.

Die Kosten für Zahnersatz, Inlays, orale Implantate, augmentative Behandlung und Funktionsdiagnostik werden ab Ver- sicherungsbeginn je versicherter Person für die ersten vier Jahre auf folgende maximale Erstattungsbeträge begrenzt:

  • in dem ersten Kalenderjahr bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 1.500 Euro
  • in den ersten beiden Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 3.000 Euro
  • in den ersten drei Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 4.500 Euro
  • in den ersten vier Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 6.000 Euro

Die maximalen Erstattungsbeträge gelten nicht für Leistungen aufgrund von Unfällen, die sich nachweislich nach Versiche- rungsbeginn ereignet haben.

Ja, die Kosten für eine Funktionsdiagnostik werden mit 100 % erstattet.

Der Tarif CEZE ersetzt Kosten für Zahnersatz (z. B. Brücken, Kronen, Inlays, Veneers) inkl. orale Implantate und augmentative Behandlung. Erstattet werden zusammen mit der Vorleistung der GKV

  • insgesamt 100 % der im Rahmen der Regelversorgung in Rechnung gestellten Kosten für Zahnersatz (zahnärztliche Be- handlung und zahntechnische Leistungen), wenn die Rechnung keine privatzahnärztlichen Vergütungsanteile erhält und
  • insgesamt 100 % der Kosten für Zahnersatz, orale Implantate und augmentative Behandlung, wenn die Rechnung voll- ständig oder teilweise privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält.

Versicherungsschutz besteht für Implantate ohne tarifliche Begrenzung der Anzahl je Kiefer.

Erbringt die GKV keine Leistung (z. B. bei Behandlung durch Zahnarzt ohne Kassenzulassung), werden 30 % der erstattungs- fähigen Kosten als fiktive Vorleistung der GKV abgezogen.

Der Tarif CEZE sieht Leistungen vor

  • für eine privatzahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz, Implantate und augmentative Behandlung,
  • für Zahnbehandlungen (plastische Füllungen, Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen sowie Aufbissbehelfe und Schienen),
  • für Zahnprophylaxe / Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und zahnaufhellende Maßnahmen,
  • für Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie Analgo-Sedierung, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Akupunktur und Hypnose.

Nein, die allgemeine Wartezeit nach § 3 Abs. 2 MB/KK 2009 und die besonderen Wartezeiten nach § 3 Abs. 3 MB/KK 2009 entfallen.

Ja, Alterungsrückstellungen werden ab Alter 21 angespart. Hierdurch ergibt sich gegenüber Tarifen, die nach Art der Scha- denversicherung kalkuliert sind, zwar ggf. ein höherer Einstiegsbeitrag, dafür erhöht sich aber der Beitrag über die gesamte Laufzeit nicht durch das Erreichen einer höheren Altersgruppe.

Komfort-Tarif CEZK

Ihr Angebot, das eine komfortable Absicherung mit 75% für Zahnersatz bietet.

Profi-Tarif CEZP

Das von Finanztest mit sehr gut ausgezeichnetes Angebot, das professionellen Schutz für Zahnersatz & Co bietet und dessen Schutz durch eigene regelmäßige Vorsorge (Bonusheft) gesteigert werden kann. Bei Zahnersatz von 80% auf 90%.

Exklusiv-Tarif CEZE

Ihr Angebot, das exklusiven Rundumschutz mit 100 % für Zahnersatz, wichtige Zahnbehandlungen, Prophylaxe, Bleaching und Schmerzlinderung bietet. Damit gehen sie immer auf Nummer sicher.

Je nach zahnärztlicher Behandlung reicht meistens eine örtlliche Betäubung als schmerzausschaltendes Mittel bei Eingrif- fen aus. Diese wird von der GKV erstattet. Gerade bei Patienten mit einer Allergie oder einer Erkrankung, durch die sie kein örtliches Betäubungsmittel vertragen oder bei Patienten mit großer Angst vor Spritzen ist die örtliche Betäubung jedoch nicht die richtige Wahl. In Frage kommt dann z. B. eine Analgo-Sedierung, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Akupunktur oder Hypnose. Diese Kosten werden in der Regel nicht von der GKV übernommen.

Wurzelkanalbehandlungen

Zähne mit Erkrankungen oder sonstigen Schädigungen des Zahnmarks (Pulpa) können in der Regel durch Wurzelkanalbe- handlungen erhalten werden. Dazu wird das lebende, eventuell schmerzhaft entzündete oder auch abgestorbene Gewebe unter Anästhesie in der betroffenen Zahnhöhle entfernt, der Bereich gereinigt und zum Schluss wieder aufgefüllt.

Die GKV übernimmt in bestimmten Fällen die Kosten für Wurzelkanalbehandlungen. Besonders bei der wiederholten Be- handlung der hinteren Backenzähne gibt es Einschränkungen, aber auch bei nicht vollständigen Zahnreihen. Dann müsste ein solcher Zahn gezogen werden.

Parodontosebehandlung

Parodontose ist eine Erkrankung des Zahnbetts. Falls diese nicht oder nicht richtig behandelt wird, kann Zahnverlust die Folge sein. Die Parodontosebehandlung ist grundsätzlich eine Sachleistung der GKV, allerdings nur bei Vorliegen ganz be- stimmter Indikationen. Hierbei spielt z. B. die Tiefe der entstandenen Zahnfleischtaschen eine wichtige Rolle. Liegt keine entsprechende Indikation vor, erfolgt keine Leistung der GKV.

Plastische Füllungen

Die GKV übernimmt im Frontzahnbereich Kompositfüllungen und im Seitenzahnbereich Amalgamfüllungen. Komposit- füllungen im Seitenzahngebiet sind nur in wenigen Ausnahmefällen Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung der GKV.

Aufbissbehelfe und Schienen

Aufbissbehelfe und Schienen werden häufig bei Funktionsstörungen und Parodontalerkrankungen eingesetzt.

Die GKV leistet unter bestimmten Voraussetzungen z. B. für die Anfertigung einer individuellen Knirscherschiene. Spezielle Arbeitsschritte und Diagnoseverfahren werden von der GKV nicht übernommen.

Professionelle Zahnreinigung

Professionelle Zahnreinigung ist ein wichtiger Bestandteil der zahnmedizinischen Prophylaxe. Man versteht darunter nicht nur eine mechanische Reinigung der Zähne, die deutlich über das hinausgeht, was jeder selbst täglich erledigen kann, son- dern auch die Versiegelung der Zahnoberflächen mit Lack oder Gel, um die oxydative Wirkung von Speisen zu verringern. Diese Kosten werden von der GKV in der Regel nicht übernommen. Die Fissurenversiegelung der hinteren Backenzähne (Moralen) wird von der GKV nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernommen.

Augmentation

Augmentation (Knochenaufbau) ist häufig die einzige Maßnahme, um die Funktionalität des Kieferknochens wiederherzu- stellen und die Knochenbasis z. B. ausreichend für die Aufnahme eines Implantats zu stärken. Diese Kosten werden von der GKV nicht übernommen.

Funktionsdiagnostik

Die Funktionsdiagnostik ist eine zahnärztliche Fachrichtung, die auf das optimale Zusammenspiel zwischen den Zahn- kontakten, dem Kiefergelenk und Muskeln Wert legt. Störungen im Zusammenspiel können zu verschieden Beschwerden führen, z. B. Zähneknirschen oder Kopfschmerzen. Um die Ursache der Beschwerden zu diagnostizieren und / oder bei der Erstellung neuen Zahnersatzes diese möglichst als Folge ggf. unpräzisen Zahnersatzes zu vermeiden, stehen dem Zahnarzt sog. funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen (Funktionsdiagnostik) zur Verfügung. Die Kosten für derartige funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen werden nicht von den gesetzlichen Kassen über- nommen.

Für die Regelversorgung mit Zahnersatz hat der Gesetzgeber ab dem 1.10.2020 – je nach Befund – einen fixen Betrag fest- gelegt. Davon zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss von 60 % bis 75 %. Die genaue Höhe ist abhängig von dem zahn- medizinischen Befund und der Wahrnehmung regelmäßiger Vorsorgetermine beim Zahnarzt. Diese Vorsorge wird in einem Bonusheft dokumentiert.

Gesetzlich Versicherte erhalten für einfachen Zahnersatz (Regelversorgung)

  • 60 %, wenn sie für weniger als 5 Jahre
  • 70 %, wenn sie mindestens für die letzten 5 Jahre
  • 75 %, wenn sie mindestens für die letzten 10 Jahre

vor Behandlungsbeginn regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können.

Für Verblendkosten von Kronen und Brückengliedern zahlt die GKV ihren Anteil nur bei Verblendungen im Oberkiefer bis Zahn 5 und im Unterkiefer nur bis Zahn 4. Für die nachfolgend hinteren Backenzähne werden keine Kosten für Verblendun- gen erstattet.

Eine besonders hochwertige Form der prothetischen Versorgung ist der implantatgetragene Zahnersatz. Diese sog.

„andersartige Versorgung“ liegt preislich deutlich über den Kosten der gesetzlichen Regelversorgung. Hier ein Beispiel:

  • Ein fehlender Backenzahn soll durch ein Implantat ersetzt Die beiden Nachbarzähne sollen in vollem Umfang erhalten bleiben. Die Kosten dieser privatzahnärztlichen Versorgung können bei ca. 1.900 Euro liegen.
  • Die gesetzliche Regelversorgung sieht bei diesem zahnmedizinischen Befund in der Regel eine 3-gliedrige Brücke – ein Brückenglied zwischen zwei Kronen – vor, mit einer gesetzlichen Regelversorgung von 767,67 Euro (100 %). Je nach Vor- sorgestatus zahlt die GKV einen Festzuschuss von 60 %, 70 % oder 75 % von 767,67 Euro (460,60 Euro / 537,37 Euro / 575,75 Euro).
  • Der verbleibende Eigenanteil ohne Zusatzversicherung liegt in diesem Beispiel zwischen 324,25 Euro und 1.439,40 Euro.

Wer Wert auf gesunde Zähne legt, sollte nicht auf eine Zahnzusatzversicherung verzichten. Denn Zähne können teuer werden – besonders beim Thema Zahnersatz. Kronen, Brücken etc. haben ihren Preis und auch bei regelmäßiger Vorsorge müssen gesetzlich Versicherte mindestens 25 % der anfallenden Kosten für Zahnersatz der gesetzlichen Regelversorgung aus eigener Tasche zahlen.

Für Maßnahmen zur Zahnerhaltung (z. B. Professionelle Zahnreinigung, Wurzel- und Parodontosebehandlungen) leistet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur in Einzelfällen bei ganz bestimmten Indikationen oder gar nicht.

Zahnzusatzversicherung für alle

Wir sind Ihr starker Partner, wenn es darum geht die richtige Zahnzusatzversicherung zu finden. Sprechen Sie uns an.

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