continentale-fischer.de

Fischer V-V SERVICE GmbH

Continentale PKV Comfort Med - PKV für Ärzte

Ob selbstständig, angestellt oder im medizinischen Bereich tätig – der Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) wie die Continentale PKV Comfort Med kann sich finanziell und gesundheitlich für Sie lohnen. Während in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Ihr Beitrag prozentual vom Einkommen abhängt, zahlen Sie in der PKV einen monatlich festgelegten Beitrag, der sich nach den von Ihnen gewählten Leistungen richtet. So investieren Sie nur in das, was Sie wirklich benötigen. In vielen Fällen sparen Versicherte über 50 % gegenüber der GKV – und erhalten gleichzeitig . Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an – unverbindlich und kostenlos.

Kontakt aufnehmen
5 von 5 Sterne bei 71 Bewertungen auf Google (Moers+Straelen)
Starke Leistungen zum kleinen Preis
Persönlicher kompetenter Ansprechpartner
Flexibel nach Ihren Bedürfnissen gestaltbar

Die Continentale Comfort Med PKV für Ärzte

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), deren Beiträge einkommensabhängig sind und schnell den Höchstsatz von rund 840 Euro im Monat erreichen, zahlen Sie in der privaten Krankenversicherung (PKV) einen festen Beitrag. Dieser ist oft nicht nur günstiger, sondern bietet zugleich mehr Leistungen. Zusätzlich können Sie sich bei Inanspruchnahme bestimmter Leistungen sogar bis zu fünf Monatsbeiträge erstatten lassen.

Ein weiterer Vorteil: In der PKV sind Ihre gewählten Leistungen lebenslang garantiert. Sie können nicht einfach gekürzt oder gestrichen werden – anders als in der GKV, wo Anpassungen jederzeit möglich sind. Damit genießen Sie in der privaten Krankenversicherung Sicherheit und langfristige Planung.

Sie genießen im Tarif Comfort-Med eine freie Wahl des stationären Aufenthaltes. Dazu zählt auch die Wahl einer Privatklinik.

Bei uns müssen Sie nicht erst zum Hausarzt, um sich eine Überweisung zum Spezialisten zu holen. Gehen Sie direkt zum Facharzt und wir kümmern uns um die Kosten.

Sie zahlen lediglich 20 Euro je Besuch, Sitzung oder stationärem Behandlungstag für max. 14 Tage und 50 Euro pro Hilfsmittel (wie z.B. Knieorthese). Generika sind befreit von der Selbstbeteiligung.

Wenn Sie im Ausland aus beruflichen oder privaten Gründen verreisen, sind Sie bis zu sechs Monate versichert. Sollten Sie einen Unfall haben, sind Sie auch über diesen Zeitraum hinaus versichert, solange Sie nicht transportfähig sind.

Alle Schutz-Impfungen, die von der ständigen Impfkomission empfohlen werden, sind im Leistungskatalog vollständig enthalten.

Sie nehmen unsere Leistungen überhaupt nicht in Anspruch? Dann erhalten Sie bis zu sechs Monatsbeiträge pro Kalenderjahr zurück erstattet.

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gern ausführlich und völlig unverbindlich zu Ihrem Anliegen.

Weitere Vorteile der Continentale
Comfort-Med PKV für Ärzte

Top Preis-Leistungs-Verhältnis

Der Beitrag ist pauschal kalkuliert – oft zahlen Sie nur die Hälfte im Vergleich zur GKV. Dafür profitieren Sie von stärkeren Leistungen wie freie Arzt- und Klinikwahl, Impfungen und Zahnbehandlungen.

Abdeckung von Krankentransporten

Im Notfall übernimmt Comfort-Med alle Kosten für Krankentransporte – auch bei Wasser-, Berg- oder Luftrettung. Zuverlässig und ohne Einschränkung.

Erstattung von Sehhilfen

Alle zwei Jahre bis zu 300 € für Brillen oder Kontaktlinsen. Voraussetzung: Dioptrien über +/- 0,5 und ärztliche Verordnung oder drei Jahre Laufzeit.

+ Vorteile PremiumMed

Medizinischer Fortschritt inklusive

Kein fester Hilfsmittelkatalog – medizinische Innovationen sind automatisch mitversichert. So bleiben Sie auf dem neuesten Stand der Behandlung.

Verlässliche Beiträge im Alter

Mit Altersrückstellungen bleiben Beiträge stabil und bezahlbar. Mehr Entlastung im Alter erhalten Sie über den Beitragsentlastungstarif BB.

Kostenübernahme von Psychotherapie

Erstattung von bis zu 50 Sitzungen jährlich. Selbstbeteiligung nur 20 € pro Termin. Ab der 31. Sitzung genügt eine Leistungszusage.

Kosten zur Continentale Comfort-Med privaten Krankenversicherung für Ärzte

Die Beiträge richten sich nach den gewählten Leistungen. Einen pauschalen Preis zu nennen ist daher nicht möglich. Um Ihnen dennoch eine Orientierung zu geben, haben wir ein realistisches Beispiel kalkuliert.

Jenny, Stationsärztin im Krankenhaus, 33 Jahre
  • → stationäre Privatbehandlung im Zwei-Bett-Zimmer SP2
  • → Krankentagegeld ab 43. Tag (AU Tarif VA43/163)
  • → Pflegepflichtversicherung PVN
  • → Option P für schnellen Wechsel in PremiumMed
230,74 € pro Monat

Ein selbstständiger Arzt zahlt pro Monat 452,98 €. Durch den Arbeitgeberzuschuss reduziert, (inkl. bis zu 6 Monate Rückerstattung bei Leistungsfreiheit, lebenslang gültig).

Ärztin entspannt sich nach Dienst – Continentale PKV Kostenbeispiel

Alle Leistungen auf einen Blick

Ambulante Leistungen COMFORT-MED*
Privatärztliche Behandlung 100 %, bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), freie Arztwahl
Naturheilverfahren / Heilpraktikerleistungen 100 %, gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bis zu den Mindestsätzen und nach unserem Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren
Psychotherapie 100 %, 50 Sitzungen je Kalenderjahr (KJ); ab der 31. Sitzung nach vorheriger Leistungszusage
Arznei- / Verband- / Heilmittel 100 % Arzneimittel (allopathisch und homöopathisch) inkl. Sondennahrung
Vorsorgeuntersuchungen 100 %, nach gesetzlichen Programmen (ohne Altersgrenzen / Intervalle)
Impfungen 100 %, nach STIKO (Ständige Impfkommission) – keine reise- oder berufsbedingte Impfungen
Hilfsmittel 100 %, ohne abschließende Aufzählung; Kostenvoranschlag (KVA) ab 1.000 €, sonst 80 %
Brillen / Kontaktlinsen 100 %, max. 300 € innerhalb von 2 KJ (Erstbezug mit Verordnung)
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) 100 %, verordnete DiGA gemäß BfArM-Verzeichnis (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)
Stationäre Leistungen COMFORT-MED* + Wahlleistungstarif SP2
Privatärztliche Leistungen 100 %, auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) hinaus, freie Arztwahl
Unterkunft Zwei-Bett-Zimmer, freie Krankenhauswahl
Zahnärztliche Leistungen COMFORT-MED*
Zahnbehandlung / -prophylaxe inkl. Material / Labor 100 %, für Honorare bis zum Höchstsatz der GOÄ / GOZ, freie Arztwahl
Zahnersatz, Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik, 6 Implantate inkl. Augmentation, inkl. Material / Labor bis zu 80 %, für Honorar bis zum Höchstsatz der GOÄ / GOZ; Heil- / Kostenplan vorab erforderlich

Leistungsstaffel Tarif EB (anteilig vom versicherten Prozentsatz):
in den ersten zwei KJ max. 2.500 Euro, in den ersten drei KJ max. 3.500 Euro, ab dem vierten KJ max. 10.000 Euro für jeweils zwei aufeinanderfolgende KJ (Leistungsstaffel entfällt bei Unfällen)

* Leistungsdynamische Selbstbeteiligung: 20 Euro je medizinischer Leistung (z. B. je Behandlung, je Arzneimittel, je Impfstoff, je Heil- / Hilfsmittel, je stationärem Behandlungstag für maximal 14 Tage) und 50 Euro je Hilfsmittel (z. B. Knieorthese); keine Selbstbeteiligung bei Generika und Sehhilfen

Comfort-Med: die Continentale PKV für Ärzte mit Familie

Im Continentale PKV Tarif Comfort-Med sind Ihre Kinder besonders günstig mitversichert. Doch auch Sie selbst profitieren als Familienmensch von den Vorteilen unserer Versicherung.

Sollte aufgrund diagnostizierter Organerkrankungen Ihr Kinderwunsch noch unerfüllt geblieben sein, übernimmt Comfort-Med die Kosten für bis zu drei künstliche Befruchtungen in einer Klinik Ihrer Wahl – unabhängig vom gewählten Verfahren.

Nachwuchs-Ärztin

Die Continentale private
Krankenversicherung für Nachwuchs-Ärzte:

AZ Comfort-Med

Befinden Sie sich bereits in der Facharztausbildung oder planen Sie, diese bald zu beginnen? Dann sollten Sie unbedingt die Vorteile einer privaten Krankenversicherung für angehende Fachärzte prüfen. Gerade in dieser wichtigen Phase kann eine maßgeschneiderte PKV finanziell und leistungstechnisch die bessere Wahl sein.

Unser speziell entwickelter PKV-Tarif für Fachärzte in Ausbildung kombiniert die umfassenden Leistungen des Comfort-Med mit deutlich günstigeren Beiträgen. Dieser Vorteilstarif gilt bis zu einem der folgenden Zeitpunkte: dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Facharztausbildung, dem Erreichen des 39. Lebensjahres oder einer Ausbildungsdauer von mehr als sechs Jahren.

Beispiel Maxima, angehende Fachärztin, 30 Jahre

  • stationäre privatärztlicher Behandlung im Zwei-Bett-Zimmer SP2
  • Krankentagegeld ab 43. Tag AU Tarif VA43/163
  • Pflegepflichtversicherung PVN
  • Option P zum schnellen Wechseln in Tarif PremiumMed bei Bedarf

109,92 € pro Monat

*Der Monatsbeitrag ist um den Arbeitgeberzuschuss reduziert, Ohne Zuschuss beträgt der Beitrag im Monat 213,84€.

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gern ausführlich und völlig unverbindlich zu Ihrem Anliegen.

Günstig für Ärzte dank verantwortungsvoller SB: Continentale Comfort - Med

Der Continentale Tarif Comfort-Med bietet eine faire und transparente Regelung der Selbstbeteiligung, die sich nicht nach der Höhe der Kosten richtet, sondern nach der Art der in Anspruch genommenen Leistungen. Für medizinische Behandlungen zahlen Sie lediglich eine pauschale Selbstbeteiligung von 20 Euro. Dies gilt zum Beispiel für jeden Arztbesuch, eine Sitzung bei einem Psychotherapeuten, einen ärztlich verordneten Krankentransport oder für einen Aufenthalt im Krankenhaus, wobei die Zuzahlung auf maximal 14 Tage pro Jahr begrenzt ist. Bei Hilfsmitteln wie einer Knieorthese fällt eine Pauschale von 50 Euro an, während Brillen vollständig von der Selbstbeteiligung ausgenommen sind. 

Ein besonderer Vorteil für Versicherte besteht darin, dass bei der Entscheidung für Generika anstelle von Originalpräparaten keine Selbstbeteiligung anfällt. Wer zusätzliche Kosten sparen möchte, kann zudem mehrere notwendige Untersuchungen bei einem Arztbesuch kombinieren. Selbst wenn Sie einmal häufiger erkranken sollten, bleiben die jährlichen Zusatzkosten überschaubar, da die Selbstbeteiligung auf maximal 500 Euro pro Kalenderjahr begrenzt ist. So profitieren Sie von einer klaren, planbaren und kundenfreundlichen Lösung, die Ihnen finanzielle Sicherheit in der privaten Krankenversicherung bietet.

Kontakt aufnehmen

Continentale Comfort-Med PKV für Ärzte bietet Top-Leistungen

80 – 100 % Schutz auch für Zahnbehandlungen

Mit dem Tarif Comfort-Med der Continentale sind ambulante Zahnbehandlungen zuverlässig abgesichert. Material- und Laborleistungen erstatten wir bis zu 100 %. Für Zahnersatz, Implantate und augmentative Maßnahmen übernehmen wir bis zu 80 % der Kosten.

Damit wirklich alle Aufwendungen berücksichtigt werden, empfehlen wir vorab einen Heil- und Kostenplan zur Prüfung einzureichen. Ohne Bestätigung kann es zu einer Leistungsminderung von bis zu 50 % kommen.

Zum Schutz vor steigenden Beiträgen gilt in den ersten fünf Kalenderjahren eine Zahnstaffel (ausgenommen unfallbedingte Schäden, die nicht durch Nahrungsaufnahme verursacht wurden). Pro Jahr werden bis zu 1.000 € erstattet, kumulierbar auf maximal 5.000 € bis zum fünften Jahr. Ab dem sechsten Jahr übernehmen wir Kosten von bis zu 10.000 € je Leistungsperiode (24 Monate).

Erstattet werden die Kosten privat­zahnärztlicher Leistungen nach den jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen für:

Behandlungen bei Zahnersatz, Kieferorthopädie und Funktionsdiagnostik einschließlich Material- / Laborleistungen (bis sechs orale Implantate je Kiefer)
80 %
Orale Implantate einschließlich Material- und Laborleistungen
80 %
Augmentative Behandlungen einschließlich Material- und Laborleistungen, sofern diese im Zusammenhang mit der Versorgung der vorgenannten maximal sechs oralen Implantate je Kiefer stehen
80 %
Zahnbehandlungen einschließlich Material- und Laborleistungen
100 %
Anästhesie und Röntgenleistungen
100 %
Kosten für den Heil- und Kostenplan
100 %

Worauf warten Sie noch?

Direkter
Ansprechpartner

Mit einem direkten Ansprechpartner erhalten Sie persönlichen Service, individuelle Betreuung und schnelle Lösungen. Ihr Ansprechpartner kennt Ihre Bedürfnisse genau und unterstützt Sie zuverlässig bei Fragen oder Problemen.

Ob telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch – Sie erhalten direkte Unterstützung, ohne Umwege und ohne ständiges Wiederholen Ihrer Anliegen.

Online-
Gesundheitsmagazin

Unser Gesundheitsmagazin online bietet Ihnen aktuelle Artikel, wertvolle Tipps und Expertenwissen rund um Gesundheit, Prävention und Wohlbefinden. So bleiben Sie jederzeit informiert.

Von gesunder Ernährung und Fitness über mentale Gesundheit bis hin zu medizinischen Innovationen und bewährten Behandlungsmethoden – alles an einem Ort.

Schnelle
Leistungsabrechnung

Mit der Continentale RechnungsApp reichen Sie Belege, Rechnungen oder Kostenvoranschläge digital und sicher ein. So funktioniert die Leistungsabrechnung schnell, einfach und direkt über Ihr Smartphone.

Fotos machen, hochladen, absenden – und Ihre Erstattung wird zügig bearbeitet. Einfach, sicher und komfortabel.

FAQ zu Continentale Comfort- Med private Krankenversicherung für Ärzte

Ja, es besteht ein Rechtsanspruch auf die Erstattung von Körperersatzstücken. Diese werden als Hilfsmittel angesehen, die dazu dienen, Behinderungen oder die Folgen von Krankheiten oder Unfällen zu mildern oder auszugleichen.

Beispiele für Körperersatzstücke sind:

  • Künstliche Gelenke (z. B. Kniegelenkprothesen).
  • Prothesen für Gliedmaßen.

Wichtig zu beachten:

  • Zahnersatz gilt nicht als Körperersatzstück und ist daher nicht in diese Kategorie eingeschlossen.

Das bedeutet, dass medizinische Hilfsmittel wie Prothesen und künstliche Gelenke unter bestimmten Bedingungen erstattet werden, um die Lebensqualität der betroffenen Person zu verbessern.

Ein Krankenhausaufenthalt in Deutschland muss nicht gesondert angezeigt werden.

Nein, bei Vorsorgeuntersuchungen, die im Rahmen gesetzlich eingeführter Programme durchgeführt werden, gibt es keine Alters- und Intervallbeschränkungen.

Die leistungsdynamische Selbstbeteiligung gilt auch für diese Vorsorgeuntersuchungen. Versicherungsnehmer können zudem von der Möglichkeit profitieren, die Beitragsrückerstattung zur Deckung der Selbstbeteiligung einzusetzen, falls erforderlich. Dies macht die Vorsorgeuntersuchungen nicht nur flexibel zugänglich, sondern auch finanziell planbar.

Nein, Krankenschwestern und -pfleger wenden keine Heilmittel im Sinne der Heilmittelversorgung an.

Zu den Heilmitteln zählen:

  • Physikalische Therapie
  • Podologische Therapie
  • Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
  • Ergotherapie

Diese Maßnahmen müssen von entsprechend qualifizierten Angehörigen der Heilhilfsberufe (z. B. Physiotherapeuten oder Logopäden) nach einer Verordnung durch niedergelassene approbierte Ärzte oder Heilpraktiker durchgeführt werden.

Das Berufsbild von Krankenschwestern und -pflegern hat andere Schwerpunkte. Sie werden insbesondere als Bedienkräfte lebenserhaltender Systeme eingesetzt, wobei keine Heilmittel im engeren Sinne angewendet werden.

Ja, die Continentale bietet eine RechnungsApp, mit der Versicherungsnehmer bequem Rechnungen, Rezepte, Verordnungen, Heil- und Kostenpläne sowie Bescheinigungen (z. B. Arbeitsunfähigkeit oder Pflegeeinstufung) einreichen können. Zudem erhalten Versicherungsnehmer viele Leistungsunterlagen, wie Abrechnungen, direkt in ihre digitale Postbox.

Es gibt jedoch auch bestimmte Unterlagen, die nicht digital versendet werden dürfen. Diese werden weiterhin per Briefpost verschickt, wie etwa Briefe mit ausfüllbaren Vordrucken oder zeitlich befristete Leistungszusagen.

Die RechnungsApp ist kostenlos und für die Betriebs­systeme iOS und Android erhältlich.

Wichtiger Hinweis: Es wird empfohlen, Rechnungen zu sammeln und diese erst dann einzureichen, wenn sich eine größere Erstattung lohnt. Häufig fällt die Beitragsrückerstattung höher aus als die Erstattung der Rechnungskosten.

Weitere Informationen zur Continentale RechnungsApp finden Sie unter: www.continentale.de/rechnungsapp

Ja, der Versicherungsschutz gilt für einen vorübergehenden Aufenthalt im außereuropäischen Ausland für bis zu sechs Monate ohne besondere Vereinbarung. Sollte der Aufenthalt länger dauern und aufgrund notwendiger Heilbehandlung über sechs Monate hinausgehen, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person nicht transportfähig ist.

Ja, die Kosten für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) sind erstattungsfähig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die versicherte Person leidet an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung.
  • Eine begrenzte Lebenserwartung liegt vor.
  • Es besteht ein Bedarf an einer besonders aufwändigen Versorgung.
  • Die SAPV wird ärztlich verordnet.
  • Die Versorgung wird von geeigneten Leistungserbringern durchgeführt.

Diese Regelung stellt sicher, dass schwerkranke Personen in ihrer letzten Lebensphase eine hochwertige und individuell abgestimmte Betreuung erhalten.

Nein, die Versicherungsnehmereigenschaft ist nicht auf den versicherungsfähigen Personenkreis begrenzt. Auch Personen, die nicht versicherungsfähig sind, können als Versicherungsnehmer im Tarif ComfortMed auftreten.

Beispiel: Ein Arzt ist bei einem anderen Unternehmen krankheitskostenvollversichert und stellt bei der Continentale einen Antrag auf Abschluss des Tarifs COMFORT-MED für seinen Sohn, der Maschinenbau studiert. Die Ehefrau, eine versicherungspflichtige Bankkauffrau, soll als Versicherungsnehmerin fungieren.

Eine solche Konstellation ist problemlos möglich. In diesem Fall muss lediglich die Erklärung 1e.1400 eingereicht werden, da aus dem Antrag nicht sofort ersichtlich ist, dass die versicherte Person (der Sohn) dem versicherungsfähigen Personenkreis angehört.

Ja, wenn die Ausbildung zum Facharzt beispielsweise wegen Elternzeit unterbrochen wird, kann eine Verlängerung der Ausbildungsvariante „AZ“ beantragt werden. Diese Regelung sorgt dafür, dass die günstigen Konditionen der Ausbildungsvariante auch in solchen Ausnahmefällen weiterhin bestehen bleiben.

Ja, die Kosten für eine Behandlung in einer gemischten Anstalt werden ohne vorherige Kostenzusage übernommen, wenn:

  • es sich um eine Notfalleinweisung handelt,
  • die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Nähe des Wohnortes der versicherten Person ist oder
  • während des Aufenthalts eine akute Erkrankung auftritt, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderlich macht.

Ja, Arzneimittel können auch über Internet- und Versandapotheken bezogen werden, sofern diese eine behördliche Erlaubnis zum Versandhandel innerhalb der Europäischen Union besitzen.

Damit wird den Versicherten eine flexible und komfortable Möglichkeit geboten, Arzneimittel online zu bestellen, ohne auf die Erstattungsfähigkeit verzichten zu müssen.

Ja, sowohl Medizinstudenten als auch Ärzte in Ausbildung zum Facharzt können die Tarifvariante AZ (Besondere Bedingungen für Personen, die sich in einer Berufsausbildung befinden oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben) abschließen und somit von besonders günstigen Beiträgen profitieren.

Für Medizinstudenten endet die Versicherung nach den Besonderen Bedingungen AZ zum Ende des Monats, in dem das zwölfte Fachsemester abgeschlossen wird. In begründeten Ausnahmefällen, wie etwa dem Abschluss einer bereits begonnenen Prüfung oder einer Prüfungswiederholung, kann eine einmalige Verlängerung um bis zu drei Semester vereinbart werden.

Für Ärzte in Ausbildung zum Facharzt endet die Versicherung nach diesen Besonderen Bedingungen zum Ende des Monats, in dem die Facharztprüfung bestanden wird. Spätestens jedoch endet die Versicherung zum Ende des Monats, in dem das sechste Jahr nach Beginn der ersten Anstellung als Arzt abgeschlossen ist. In Ausnahmefällen, wie etwa einer Unterbrechung der Ausbildung wegen Elternzeit, kann auch hier eine Verlängerung vereinbart werden.

Ja, ambulante Krankentransporte sind versichert. Dies umfasst:

  • Notwendige Transporte nach einem Unfall oder Notfall mit einem speziellen Krankenfahrzeug.
  • Ärztlich verordnete Fahrten zur und von der Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie.
  • Ärztlich verordnete Krankentransporte bei Vorliegen einer Schwerbehinderung mit dem Zusatz aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), BI (Blindheit) oder H (Hilflosigkeit), sowie für versicherte Personen, die pflegebedürftig nach Pflegegrad 3, 4 oder 5 sind.

Die Erstattung gilt jeweils für Fahrten zum nächstgelegenen, nach medizinischen Kriterien geeigneten Arzt oder Krankenhaus.

Für Personen mit Pflegegrad 3 muss eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen, die den Transport notwendig macht.

Ja, die Kosten für eine Anschlussrehabilitation werden erstattet, wenn für die vorherige Akutbehandlung im Krankenhaus eine Leistungspflicht bestand. Zudem muss die Anschlussrehabilitation vom behandelnden Krankenhausarzt verordnet werden und weiterhin eine krankenhaustypische Behandlung erforderlich sein. Zwischen der Entlassung aus dem Akutkrankenhaus und der Aufnahme in die Rehabilitationsklinik darf höchstens ein Zeitraum von zwei Wochen liegen.

Ja, die Kosten für einen Blindenführhund sind erstattungsfähig. Dies umfasst sowohl die Anschaffungskosten des Blindenführhundes als auch die erforderlichen Trainingsmaßnahmen für den Hund sowie für die versicherte Person, die sehbehindert oder blind ist.

Diese Leistung dient der Unterstützung der versicherten Person im Alltag und trägt dazu bei, ihre Mobilität und Selbstständigkeit zu verbessern.

Ja, Präparate und Mittel zur enteralen und parenteralen Ernährung (künstliche Ernährung) sind erstattungsfähig, sofern eine Nahrungsaufnahme auf natürlichem Weg nicht möglich ist.

Diese Kostenübernahme sorgt für eine lückenlose Versorgung in Fällen, in denen medizinisch eine künstliche Ernährung erforderlich ist.

Ja, Behandlungen durch psychologische Psychotherapeuten/-innen, die im Arztregister eingetragen sind, werden erstattet. Diese zählen gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Tarif mit Tarifbedingungen Abschnitt B I 2 b) zu den anerkannten Leistungserbringern.

Damit sind auch Diplom-Psychologen, die über die entsprechende Eintragung und Qualifikation verfügen, im Rahmen der psychotherapeutischen Versorgung abrechnungsfähig.

Ja, Leistungen bei häuslicher Behandlungspflege sind vorgesehen.

Unter die Behandlungspflege fallen medizinische Einzelleistungen, die:

  • Ärztlich angeordnet sind.
  • Von geeigneten Pflegefachkräften durchgeführt werden.

Beispiele für medizinische Einzelleistungen:

  • Verbandwechsel
  • Blutdruckmessung
  • Katheterwechsel

Ziele der häuslichen Behandlungspflege:

  • Heilung oder Besserung der Erkrankung.
  • Linderung von Beschwerden.
  • Vermeidung einer Verschlimmerung der Krankheit.

Wichtig: Eine vorherige schriftliche Leistungszusage (sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach) ist erforderlich, bevor die Leistungen in Anspruch genommen werden können.

„Notwendige Transporte mit einem speziellen Krankenfahrzeug“ bezieht sich auf Transporte, die aus medizinischen Gründen erforderlich sind und mit speziellen Fahrzeugen durchgeführt werden müssen. Dies können Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeuge sein, die aufgrund der Gesundheitslage der versicherten Person notwendig sind. Die Kosten für solche Transporte werden erstattet, wenn sie medizinisch notwendig sind.

Der Tarif COMFORT-MED der Continentale bietet Medizinerinnen und Medizinern einen wirtschaftlichen, leistungsstarken und flexiblen Versicherungsschutz zu besonders günstigen Beiträgen. Durch das hervorragende Preis-Leistungs-Verhältnis und das attraktive Rückerstattungsmodell hebt sich dieser Tarif deutlich ab. Diese Kombination aus hochwertigen Leistungen und fairen Konditionen macht COMFORT-MED zu einem wettbewerbsstarken Produkt und einer besonders interessanten Wahl für Mediziner, die eine optimale Absicherung suchen.

Ärzte in Facharztausbildung, die ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) erzielen, haben die Möglichkeit, neben der Ausbildungsvariante AZ ComfortMed auch den Normaltarif der Continentale zu wählen. Diese Option bietet eine hohe Flexibilität, da die angehenden Fachärzte selbst entscheiden können, ob sie bereits in jungen Jahren Alterungsrückstellungen in ihrer privaten Krankheitskostenvollversicherung aufbauen oder lieber von den besonders günstigen Beiträgen der Besonderen Bedingungen AZ profitieren möchten.

Diese Entscheidung ermöglicht es den Ärzten, ihre Versicherungskosten individuell zu gestalten und sich entweder langfristig durch den Aufbau von Rückstellungen abzusichern oder die Vorteile der niedrigeren Beiträge während der Ausbildungszeit zu nutzen.

Um den Versicherungsschutz langfristig an sich verändernde Lebenssituationen und Bedürfnisse anzupassen, empfiehlt sich der Optionstarif AV-P1. Dieser ermöglicht es, den bestehenden Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten zu ergänzen oder auf einen Tarif mit höheren Leistungen zu wechseln. Beispielsweise können Zusatzversicherungen wie eine Pflegezusatzversicherung oder eine Kurversicherung problemlos hinzugefügt werden.

Für einen umfassenden und flexiblen Schutz bieten sich zusätzlich folgende Ergänzungen an:

  • Stationärer Zusatztarif SP: Dieser Tarif sorgt für eine privatärztliche Behandlung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer während eines Krankenhausaufenthalts.
  • Krankentagegeldversicherung für Ärzte VA: Sie bietet eine Einkommenssicherung im Krankheitsfall und stellt sicher, dass Ärzte auch während einer längeren Krankheitsphase finanziell abgesichert sind.

Durch die Kombination des Tarifs ComfortMed mit diesen Ergänzungen erhalten Sie einen maßgeschneiderten, flexiblen Versicherungsschutz, der Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird.

Die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen sind erstattungsfähig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Medizinprodukte niedriger Risikoklasse: Die Anwendung muss ein Medizinprodukt sein, das hauptsächlich auf digitalen Technologien basiert und dafür bestimmt ist, die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstützen.
  2. Auflistung im Verzeichnis des BfArM: Die digitale Gesundheitsanwendung muss im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgeführt sein.
  3. Ärztliche Verordnung: Die Anwendung muss von einem approbierten Arzt, psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Zahnarzt oder Heilpraktiker verordnet sein.
  4. Keine Zuordnung zu anderen versicherten Leistungen: Die Anwendung darf nicht bereits anderen versicherten Leistungen zugeordnet sein.

Weitere Details:

  • Erstattungshöhe: Die Erstattung erfolgt bis zu dem Betrag, den der jeweilige Anbieter von der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) erhalten würde.
  • Erstattungshorizont: Die Kosten werden je Verordnung für maximal 12 Monate erstattet. Danach ist eine erneute Verordnung erforderlich.
  • Selbstbereitstellung: Der Versicherer kann statt einer Kostenerstattung auch die digitale Gesundheitsanwendung selbst zur Verfügung stellen.
  • Nicht erstattungsfähig: Kosten für die Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendungen, wie z. B. für Smartphones, PCs, Stromkosten oder Batterien, sind nicht erstattungsfähig.

Der Tarif ComfortMed sieht keine feste, absolute oder prozentuale Selbstbeteiligung vor, sondern eine leistungsdynamische Selbstbeteiligung. Das bedeutet, dass die Höhe der Selbstbeteiligung abhängig von der Art der medizinischen Leistung variiert:

  • 20 Euro werden je Einzelleistung oder pro Behandlungstag bei einem Leistungserbringer abgezogen.
  • Bei Hilfsmitteln fällt eine Selbstbeteiligung von 50 Euro je Hilfsmittel an. Diese Gebühr wird sowohl beim Kauf als auch bei der Ausleihe eines Hilfsmittels einmalig für den gesamten Ausleih- oder Mietzeitraum erhoben.

Wirtschaftliches Verhalten kann die Selbstbeteiligung des Kunden positiv beeinflussen. Zum Beispiel entfällt die Selbstbeteiligung für Arzneimittel, wenn der Kunde ein Generikum anstelle eines Originalpräparats wählt.

Besondere Regelung nach § 193 Abs. 3 VVG

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften für alle Krankenversicherer (§ 193 Abs. 3 VVG) ist der jährliche Selbstbehalt auf 5.000 Euro begrenzt, falls die Gesundheitsversorgung des Kunden über das durchschnittliche Maß hinausgeht. Dies betrifft alle substitutiven Krankheitskostenversicherungen, die sowohl ambulante als auch stationäre Leistungen umfassen, unabhängig davon, ob es sich um eine absolute, prozentuale oder leistungsdynamische Selbstbeteiligung handelt.

Der Tarif ComfortMed unterliegt dieser Regelung, und der Hinweis auf die Bestimmungen von § 193 Abs. 3 VVG im Bedingungswerk stellt sicher, dass der Kunde weiß, dass die Selbstbeteiligung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben begrenzt ist. Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied zwischen den Begriffen Selbstbehalt und Selbstbeteiligung; der Unterschied ist lediglich sprachlicher Natur.

Versicherungsfähig im Tarif ComfortMed sind Human- und Zahnmediziner sowie Medizinstudenten der Human- oder Zahnmedizin. Auch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz können versichert werden, solange sie mit dem Arzt oder Medizinstudenten in häuslicher Gemeinschaft leben.

Zusätzlich können Kinder des Arztes oder Medizinstudenten versichert werden, solange für diese Kindergeld bezogen wird oder sie sich in einer schulischen Ausbildung oder einem Studium befinden – maximal bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres.

Sollten die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit entfallen (z.B. Ende der häuslichen Gemeinschaft, Wegfall des Kindergeldes oder Abschluss der Ausbildung/des Studiums), bleibt die Versicherung im Tarif ComfortMed weiterhin bestehen. Die Umstellung erfolgt dabei ohne erneute Risikoprüfung.

Ja, bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland werden Rechnungen gemäß den ortsüblichen und angemessenen Preisen erstattet. Der Versicherungsschutz bleibt auf den Betrag begrenzt, den die private Krankenversicherung im Inland für ähnliche Leistungen übernehmen würde. In der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum gilt eine ähnliche Regelung, wobei die Schweiz den gleichen Status wie die anderen EU-Staaten hat.

Ja, im Tarif ComfortMed sind die allgemeinen Krankenhausleistungen bei einem stationären Aufenthalt abgedeckt. Belegärztliche Behandlungen werden gemäß der aktuell gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) bis zu den Regelhöchstsätzen erstattet.

Ja, die Kosten für eine Behandlung in einer Krankenhausambulanz werden übernommen. Gemäß § 4 Abs. 2 MB/KK 2009 besteht eine freie Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten. Diese Wahlfreiheit erstreckt sich auch auf Ärzte und Zahnärzte sowie auf approbierte, im Arztregister eingetragene Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die in KrankenhausambulanzenHochschulambulanzen sowie psychiatrischen oder geriatrischen Institutsambulanzen tätig sind.

Die Abrechnung der Leistungen muss dabei nach den gültigen amtlichen Gebührenordnungen erfolgen.

Ja, die Kosten für eine stationäre Versorgung in einem zugelassenen Hospiz, in dem palliativ-medizinische Behandlungen erbracht werden, werden erstattet. Falls Ansprüche auf Erstattung der Leistungen gegenüber der sozialen Pflegeversicherung, der privaten Pflegepflichtversicherung oder anderen Kostenträgern bestehen, übernimmt die Versicherung die darüber hinausgehenden Kosten. Eine vorherige schriftliche Leistungszusage (dem Grunde und der Höhe nach) ist erforderlich.

Ja, die Kosten für die künstliche Befruchtung werden für maximal drei Versuche übernommen, einschließlich der ambulanten ärztlichen Leistungen und Arzneimittel. Auch stationäre Krankenhausleistungen werden erstattet, wenn die ambulante Behandlung nicht möglich ist. Eine schriftliche Zusage für die Kostenübernahme muss vor Beginn der Behandlung erfolgen. Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein, und es müssen entsprechende krankhafte Befunde vorliegen.

Ja, die Kosten für maximal drei Entziehungsmaßnahmen, einschließlich Entziehungskuren, werden erstattet, sofern keine anderen Kostenträger (wie z. B. gesetzliche Krankenversicherung) die Kosten übernehmen. Dies gilt jedoch nicht für Entwöhnungsmaßnahmen aufgrund von Nikotinabhängigkeit. Eine schriftliche Zusage für die Kostenübernahme muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Ja, die Kosten für Schutzimpfungen, einschließlich der Impfstoffe, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden, werden erstattet.

Nicht erstattungsfähig sind jedoch Schutzimpfungen, die im Zusammenhang mit Reisen oder aus beruflichen Gründen durchgeführt werden.

Die Erstattung für Sehhilfen erfolgt nach einem klaren, flexiblen System:

Leistungsumfang

  • Erstattungshöchstbetrag: Bis zu 300 Euro je Leistungsperiode.
  • Leistungsperiode: Zwei Kalenderjahre.
    • Das erste Kalenderjahr beginnt mit dem Jahr des Versicherungsbeginns, nicht mit dem Jahr des Erstbezugs.

Ärztliche Verordnung

Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich, wenn:

  • Die erste Sehhilfe mehr als drei Jahre nach Tarifbeginn angeschafft wird oder ein Beitragszuschlag für Sehhilfen im Vertrag vereinbart wurde.
  • Die medizinische Notwendigkeit mit der Rechnung nachgewiesen wird. (Hinweis: Sehhilfen mit sphärischen Werten unter +/− 0,5 Dioptrien gelten nicht als medizinisch notwendig.)

Folgeversorgung

  • Kosten für Folge-Sehhilfen werden übernommen, sobald die zwei Kalenderjahre der Leistungsperiode abgelaufen sind.
  • Eine Änderung der Sehschärfe oder die Beschädigung der Brille/Kontaktlinsen ist nicht erforderlich.

Verbleibender Betrag

Falls der Höchstbetrag von 300 Euro innerhalb der Leistungsperiode nicht ausgeschöpft wird, kann der restliche Betrag für weitere Sehhilfen verwendet werden, z. B.:

    • Kontaktlinsen.
    • Sportbrillen.

Dieses flexible Modell gewährleistet eine faire und nachvollziehbare Kostenerstattung für alle Arten von Sehhilfen.

Die Kosten für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapieanalytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie werden für maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr erstattet.

Besondere Regelung ab der 31. Sitzung: Vor der Fortsetzung der Behandlung über die 30. Sitzung hinaus ist eine schriftliche Leistungszusage des Versicherers erforderlich.

Selbstbeteiligung: 20 Euro pro Sitzung, jedoch maximal 30 % des erstattungsfähigen Betrages.

Diese Regelung gewährleistet eine transparente Kostenkontrolle bei gleichzeitig umfassender Unterstützung bei psychotherapeutischen Behandlungen.

Obwohl das Leistungsversprechen des Tarifs ComfortMed identisch mit dem des Tarifs Comfort ist, konnte ComfortMed zu günstigeren Konditionen kalkuliert werden. Dies liegt daran, dass Mediziner und ihre Familienangehörigen häufig von besonderen Vorteilen profitieren. Sie versorgen sich und ihre Angehörigen teils selbst, lassen sich günstiger von Berufskollegen behandeln und haben schnellen Zugang zu Arzneimitteln und Hilfsmitteln. Zudem führen Mediziner oft ein gesundheitsbewussteres Leben, was das Risiko für Erkrankungen verringern kann. Diese Faktoren tragen dazu bei, dass der Tarif ComfortMed insgesamt günstiger kalkuliert werden kann.

Ja, auch die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen in Privatkliniken werden erstattet, selbst wenn diese nicht der Bundespflegesatzverordnung oder dem Krankenhausentgeltgesetz unterliegen.

Zahnzusatzversicherung für alle

Wir sind Ihr starker Partner, wenn es darum geht die richtige Zahnzusatzversicherung zu finden. Sprechen Sie uns an.

Kontakt aufnehmen
Nach oben scrollen